Dr. Anna Grub
  • Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht
  • Dr. jur., BScMed – Bachelor in Medical Sciences
  • Schwerpunkte: Medizinrecht, Arzthaftungsrecht

Dr. Grub ist Fachanwältin und damit Spezialistin im Medizinrecht.
Arzthaftungsrecht („Kunstfehler“) ist dabei der bekannteste Teil.
Es umfasst weiter ärztliches Gebührenrecht (z.B. Abrechnungen) und Erstattungsansprüche von oder gegenüber privaten oder gesetzlichen Krankenversicherern und den Einzug solcher Ansprüche.

Über ...

Rechtsanwältin Dr. Grub verfügt über langjährige Erfahrung und Expertise im Arzthaftungsrecht, und zwar nicht nur in rechtlicher sondern auch qualifiziert auf medizinisch sachlicher Grundlage. Dr. Grub vertritt dabei sowohl geschädigte Patienten und Patientinnen, als auch betroffene Ärzte und Ärztinnen, medizinische Hilfspersonen sowie Krankenversicherer bei der Geltendmachung von Regressansprüchen. Ein Schwerpunkt liegt u.a. bei Geburtsschadensfällen und bei Problemen rund um den Rettungsdienst.

Sie ist bekannt für ihre geradlinige und sachliche Auseinandersetzung auch schwieriger Sachverhalte und Rechtsfälle.

Verbunden ist damit auch das ärztliche Gebührenrecht, z.B. die Überprüfung oder auch Durchsetzung von ärztlichen Abrechnungen, und das private Krankenversicherungsrecht. Dr. Grub vertritt in diesem Rahmen auch Krankenversicherer bei der Abwehr oder Geltendmachung von Ansprüchen.

Mit dem Medizinrecht sind schließlich auch praktische Fragen rund um Krankheiten und Pflegebedürftigkeit, vor allem im Alter, verbunden. Dr. Grub berät zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten (Generalvollmachten) und ist Referentin zu diesen Themen, auch im Rahmen von Fortbildungen für Anwälte und beruflich mit diesem Vorsorgethema tangierte Personen. Zudem ist Dr. Grub regelmäßig Dozentin für Juristen, Ärzte, medizinisches Personal und Laien zu medizinrechtlichen Themen, z.B. zur Arzthaftung, Haftung des Rettungsdienstes, u.a.

Dr. Grub ist Fachanwältin für Medizinrecht, Bachelor in Medical Sciences, Vertrauensanwältin der Stiftung Gesundheit, Mitglied des Prüfungsausschusses Fachanwalt/Fachanwältin für Medizinrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Sie wurde mit einer Doktorarbeit zur Arzthaftung im Rahmen der Pränataldiagnostik promoviert und besitzt die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne als Ärztin bestallt zu sein.

Lebenslauf ...

Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, Lausanne/Schweiz und Freiburg im Breisgau, 1. Juristische Staatsprüfung 1990

Rechtsreferendariat am Landgericht Stuttgart, 2. Juristische Staatsprüfung 1993

1994 bis 2000 Rechtsanwältin bei Grub & Brugger, Rechtsanwälte, Stuttgart,

Seit 2000 Partnerin der Kanzlei Simon Partnerschaftsgesellschaft in Stuttgart mit Tätigkeitsschwerpunkt Medizinrecht/Arzthaftungsrecht

2006 Promotion zum Dr. iur. zum Thema „Schadenersatzansprüche bei Geburt eines behinderten Kindes nach fehlerhafter Pränataldiagnostik" durch Prof. Dr. Dres. h.c. Rolf. Stürner (Universität Freiburg im Breisgau)

2008 Fachanwältin für Medizinrecht

2016 bis 2019 Studium der Humanmedizin an der Sigmund Freud Privatuniversität Wien, Abschluss: Bachelor of Science in Medical Sciences

2020 Ernennung zum Mitglied des Prüfungsausschusses Fachanwalt/Fachanwältin für Medizinrecht

verheiratet, 3 erwachsene Kinder