Rechtsanwältin Dr. Seebich ist seit Beginn ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet des Zahnarztrechtes sowohl auf Behandler- als auch Patientenseite spezialisiert. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf der Aufklärung und Abwicklung von Haftungs- und Abrechnungsfällen, sei dies im vorgerichtlichen Bereich durch die Vertretung im Prüfverfahren der Bezirkszahnärztekammern, der Schadensabwicklung mit dem zuständigen Haftpflichtversicherer oder im Zuge der gerichtlichen Auseinandersetzung.
Weiterhin umfasst ihre Tätigkeit die Geltendmachung von Leistungsansprüchen im Bereich der Berufsunfähigkeits-, Unfall- sowie privaten Krankenversicherung. Sie berät und vertritt Versicherungsnehmer bei eingetretenem Gesundheitsschaden sowie Kostenerstattungsproblematiken sowohl im außergerichtlichen als auch gerichtlichen Bereich.
Studium der Rechtswissenschaften in Augsburg, 1. Juristische Staatsprüfung 2004
Rechtsreferendariat am Landgericht Augsburg/München, 2. Juristische Staatsprüfung 2006
2006-2014 Rechtsanwältin in zwei mittelständischen Kanzleien in München und zuletzt Stuttgart
Seit 2007 Kooperationspartnerin der „Zahn-Ärztlichen Verrechnungsstelle Deutschlands e.V.“
Lehrbeauftragte für Gesellschaftsrecht an der Hochschule für Technik Stuttgart von 2009-2016
2011 Promotion zum Dr. jur. sowie Ernennung zur „Fachanwältin für Medizinrecht“
2014 Kanzleigründung in Waiblingen; 2020 Standortverlagerung nach Weinstadt
Seit 2015 Rechtsberaterin im „DMB – Deutschen Mieterbund“ (Mieterverein Waiblingen“)
2025 Fachanwaltskurs Versicherungsrecht